Tarifwechsel beim gleichen Anbieter vermeidet neue Wartezeiten und Gesundheitsfragen.
Das Wichtigste in Kürze
- check Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei den meisten Zahnzusatzversicherungen 2 Jahre – erst danach ist eine ordentliche Kündigung möglich.
- check Ein Tarifwechsel beim gleichen Anbieter vermeidet neue Wartezeiten und oft auch neue Gesundheitsfragen.
- check Schließen Sie immer zuerst den neuen Vertrag ab, bevor Sie den alten kündigen – so vermeiden Sie Deckungslücken.